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Fristverlängerung Grundsteuer

24. Oktober 2022

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung ist bis zum 31.1.2023 verlängert worden. Ursprünglich sollte der Abgabezeitraum bereits am 31.10.2022 enden. Damit haben Hauseigentümer nun drei Monate mehr Zeit, die Grundsteuererklärung abzugeben.

Auch weiterhin gilt: Die Grundsteuererklärung müssen Sie grundsätzlich auf elektronischem Weg per ELSTER an das Finanzamt schicken. Sind Sie bereits bei ELSTER registriert, können Sie Ihr Nutzerkonto auch für die Grundsteuererklärung verwenden. Wer noch nicht bei ELSTER angemeldet ist, sollte dies baldmöglichst unter www.elster.de nachholen. Denn eine Abgabe der Grundsteuererklärung auf Papierformularen ist nur ausnahmsweise erlaubt.

Wer die Grundsteuererklärung nicht abgibt, riskiert, dass das Finanzamt ein Zwangsgeld festsetzt. Auch darf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen – wobei die Schätzung ganz sicher nicht zu Ihren Gunsten ausfallen wird. Einen Verspätungszuschlag müssen Sie bei Nichtabgabe ebenfalls befürchten; dessen Höhe hängt von der Dauer der Fristüberschreitung ab.